
Besucher
Brunngasse
Fragen und Antworten
Sie haben das auf diesem Grundstück gültige und deutlich, signalisierte audienzrechtliche Verbot missachtet, indem Sie Ihr Fahrzeug widerrechtlich und/oder verkehrsbehindernd abgestellt haben.
Berechtigt sind nur: Besucher der Eigentümer/Mieter mit einer gültigen Besucherregistrierung während der Dauer des Besuches.
Wer dieses Verbot missachtet, wird auf Antrag mit einer Busse zu Fr. 2`000.00 bestraft. Ein Eigentümer darf zwar keine polizeilichen Parkbussen verteilen, er kann aber auf seinem Grundstück ein richterliches Verbot verhängen lassen und eine Umtriebsentschädigung verlangen oder eine Strafanzeige stellen .
Begleicht der Falschparker die Rechnung nicht fristgerecht, mahnen wir den Halter unter Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr und gewähren ihm eine erneute Zahlungsfrist.
Lässt er auch diese Frist ungenutzt verstreichen, reichen wir im Namen und mit Vollmacht unseres Mandanten beim zuständigen Gericht eine Verzeigung gegen ihn ein.
Falls eine Auskunftssperre der Halterdaten auf dem Kennzeichen vorhanden ist, kann keine Mahnung zugestellt werden. In diesen Fällen wird direkt ein Strafantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht. Jedoch geben wir Ihnen einmalig die Möglichkeit uns die Angaben zum Fahrzeughalter mitzuteilen.
Ja. Laut Bundesgericht darf der Eigentümer seine Umtriebe (z.B. Aufwand für Beweisfotos, Adressnachforschung, Buchhaltung, Porto und Kopien) in Rechnung stellen.
Sie können uns Ihre Einsprache bei Unklarheiten und in (nur) begründeten Fällen Online senden: -> Einsprache
Die Einsprachefrist beträgt 7 Tage ab Datum der Ausstellung. Eine Einsprache nach Ablauf dieser Frist ist nicht mehr möglich.
Wir haben keinen Telefon-Support, da wir Ressourcen effizient verwalten möchten. Telefonische Kontakte erfolgen nur, wenn notwendig. Unsere bevorzugten Kommunikationskanäle sind E-Mail und Chat. Wir stellen sicher, dass Umtriebsentschädigungen nur gemäss den klaren rechtlichen Bestimmungen und bei klar ersichtlichem Verstoss, wie dem Parken ohne gültige Besucherregistrierung, erhoben werden.