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Besucher
Brunngasse
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Warum habe ich eine Busse erhalten?Sie haben das auf diesem Grundstück gültige und deutlich, signalisierte audienzrechtliche Verbot missachtet, indem Sie Ihr Fahrzeug widerrechtlich und/oder verkehrsbehindernd abgestellt haben. Berechtigt sind nur: Besucher der Eigentümer/Mieter mit einer gültigen Besucherregistrierung während der Dauer des Besuches. Wer dieses Verbot missachtet, wird auf Antrag mit einer Busse zu Fr. 2`000.00 bestraft. Ein Eigentümer darf zwar keine polizeilichen Parkbussen verteilen, er kann aber auf seinem Grundstück ein richterliches Verbot verhängen lassen und eine Umtriebsentschädigung verlangen oder eine Strafanzeige stellen .
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Was passiert wenn ich nicht bezahle?Begleicht der Falschparker die Rechnung nicht fristgerecht, mahnen wir den Halter unter Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr und gewähren ihm eine erneute Zahlungsfrist. Lässt er auch diese Frist ungenutzt verstreichen, reichen wir im Namen und mit Vollmacht unseres Mandanten beim zuständigen Gericht eine Verzeigung gegen ihn ein. Falls eine Auskunftssperre der Halterdaten auf dem Kennzeichen vorhanden ist, kann keine Mahnung zugestellt werden. In diesen Fällen wird direkt ein Strafantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht. Jedoch geben wir Ihnen einmalig die Möglichkeit uns die Angaben zum Fahrzeughalter mitzuteilen.
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Muss ich eine Umtriebsentschädigung fürs Parkieren bezahlen?Ja. Laut Bundesgericht darf der Eigentümer seine Umtriebe (z.B. Aufwand für Beweisfotos, Adressnachforschung, Buchhaltung, Porto und Kopien) in Rechnung stellen.
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Ich bin mit der Umtriebsentschädigung nicht einverstanden: Wie muss ich vorgehen?Sie können uns Ihre Einsprache bei Unklarheiten und in (nur) begründeten Fällen Online senden: -> Einsprache Die Einsprachefrist beträgt 7 Tage ab Datum der Ausstellung. Eine Einsprache nach Ablauf dieser Frist ist nicht mehr möglich.
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Warum wir keinen telefonischen Support anbieten?Wir haben keinen Telefon-Support, da wir Ressourcen effizient verwalten möchten. Telefonische Kontakte erfolgen nur, wenn notwendig. Unsere bevorzugten Kommunikationskanäle sind E-Mail und Chat. Wir stellen sicher, dass Umtriebsentschädigungen nur gemäss den klaren rechtlichen Bestimmungen und bei klar ersichtlichem Verstoss, wie dem Parken ohne gültige Besucherregistrierung, erhoben werden.
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Ich besuche eine/n Bewohner/in an der Brunngasse 8 / Badenerstrasse 5/9. Wo darf ich das Auto abstellen?Die Parkplätze für Besucher/innen Brunngasse 8 / Badenerstrasse 5/9 sind unten abgebildet. Parkieren ist nur auf den mit „Besucher“ beschrifteten Parkplätzen. Registrieren Sie sich mit Ihrem Smartphone mittels QR-Code. Den QR-Code erhalten Sie von Ihren Gastgeber/innen.
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